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Foto: Ralph Stöhr

Seit dem 13. Oktober 2025 ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur Badener Wand rechtskräftig! Das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Stadt Baden-Baden akzeptieren das Urteil und verzichten auf Berufung gegen die Aufhebung der ganzjährigen Sperrung. 

Wichtig: Das Klettern ist jedoch nur in der Zeit vom 1. August bis 14. Januar erlaubt.
Außerhalb dieses Zeitfensters wird die ganze Badener Wand zum Schutz der Brutvögel gesperrt sein.

Wie geht es weiter?
Der AKN und der DAV-Landesverband werden so bald wie möglich mit den Behörden darüber sprechen, wie die naturverträgliche Kletterkonzeption an der Badener Wand aussehen soll. Auch ist noch nicht geklärt, wie und wann die Sicherungshaken wieder angebracht werden.

Da das Urteil nun rechtskräftig ist, darf rein rechtlich gesehen wieder geklettert werden. Allerdings liegt derzeit keine neue Allgemeinverfügung vor und zahlreiche Detailfragen sind noch mit den Behörden zu klären .

Bitte unbedingt beachten:

  1. Es gibt aktuell noch keine Sicherungshaken; Standplätze und Abseilhaken fehlen ebenfalls noch. Wer hier aktuell klettern will, ist somit zwingend selbstverantwortlich unterwegs und muss wissen, was sie/er tut sowie gute Ortskenntnis besitzen.
  2. Die Stümpfe der abgeflexten Sicherungshaken stecken noch in der Wand und stehen scharfkantig hervor – es besteht somit ein erhöhtes Verletzungsrisiko.
  3. Es befinden sich Kameras in der Wand und am Wandfuß, welche zum (Vogel-) Monitoring angebracht worden sind.
  4. Die Frage des Zustiegspfads, um von unten zur Wand zu gelangen, ist derzeit noch ungeklärt und bedarf einer weiteren Abstimmung zwischen AKN und Behörden.
  5. Wir bitten alle Kletternden, nicht eingenständig Sicherungshaken in die Routen der Badener Wand einzubohren.

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