1) Wie beliebt ist Mountainbiken?
Laut dem Deutschen Wanderverband (2019) gehört das Mountainbiken im deutschsprachigen Raum inzwischen zu den beliebtesten Natursportarten. Im Jahr 2022 nutzen ca. 16,6 Mio. Deutsche ein Mountainbike in ihrer Freizeit. 12,4 Mio. geben an, dies ab und an zu tun, 4,2 Mio. fahren häufig Mountainbike (IfD Allensbach 2022). Somit gibt es in Deutschland inzwischen mehr aktive Mountainbiker:innen als Fußballer:innen.1
Bei den ausgeübten Natursportarten liegt das Wandern auf dem vordersten Platz (72,1%) gefolgt von Radfahren (50,1%) und Mountainbiken (36,4%).2
Im DAV unternahmen 2022 rund 450.000 der Mitglieder Mountainbiketouren und damit fast ein Drittel der insgesamt 1,45 Millionen Mitglieder.3
1 F. Wölfle, Mountainbiken – ein Breitensport in Natur und Landschaft In: Steinbauer M., Bachinger M., Sand M., Wölfle F. (Hrsg.): Natur und Outdoorsport Band 1 - Natur und Mountainbiken, S. 99-112, UVK Verlag München.
2 https://www.wanderbares-deutschland.de/Wanderwissen/hintergrundwissen/natursportstudie S. 42
2) Wie wohnortnah finden Mountainbiketouren statt?
In einer Umfrage unter den DAV-Mitgliedern im Jahr 2019 gaben 48 % der Befragten an, ihre Mountainbiketour direkt von der Haustür aus zu starten, 34% starten in einem Umkreis von 1 bis 50km von Ihrem Wohnort entfernt. Das bedeutet, dass Mountainbiken vom Großteil der Befragten wohnortnah ausgeübt wird. Damit ist das Mountainbiken, wie es von DAV-Mitgliedern in weiten Teilen praktiziert wird, klimaschonend. Diese Umfrageergebnisse sind ein Indikator dafür, dass weitere Anreisen vermieden werden und ein mehr oder weniger wohnortnahes Angebot bevorzugt wird. Im Umkehrschluss könnte dies bedeuten, dass, wenn vor Ort kein attraktives Angebot zur Verfügung steht, weitere Anreisen in Kauf genommen werden oder auf die Ausübung des Sports verzichtet wird.1
1 https://www.alpenverein.de/files/mountainbiken-im-dav-umfrageergebnisse-2020.pdf S. 8, 9
3) Wie wichtig ist Mountainbiken auf schmalen Wegen?
Eine Umfrage unter den DAV-Mitgliedern im Jahr 2019 ergab, dass für ein Drittel der Befragten schmale Wege (Trails) beim klassischen Mountainbiken (ohne Motor) und für etwa ein Viertel der Befragten beim Fahren mit dem MTPedelec sehr wichtig sind.5
In einer Umfrage der Deutschen Initiative Mountainbike e.V. aus dem Jahr 2010 gaben 49% der Befragten an, dass ihnen das Befahren von Single-Trails sehr wichtig ist, 34% bezeichneten es als wichtig.6
5 https://www.alpenverein.de/files/mountainbiken-im-dav-umfrageergebnisse-2020.pdf S.16, 17
6 https://www.dimb.de/wp-content/uploads/2019/02/auswertung_umfrage_2010.pdf S. 7
4) Was ist die 2-Meter-Regel?
Die 2-Meter-Regel ist ein Landesgesetz, das nur in Baden-Württemberg gilt. Es wurde am 24. Mai 1995 vom Landtag verabschiedet7 und am 31. August 1995 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg verkündet.8 Die 2-Meter-Regel steht in Paragraf 37 Landeswaldgesetz (LWaldG BW), in dem das Betreten des Waldes geregelt ist. Gemäß § 37 Absatz 3, Satz 3 LWaldG ist das Radfahren im Wald auf Wegen unter 2 m Breite nicht gestattet. Die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen.
Nach dem Buß- und Verwarnungsgeld-Katalog zum LWaldG BW wird ein Verstoß mit einem Verwarnungsgeld von 10 – 25 Euro oder einem Bußgeld von 25 – 40 Euro geahndet, wobei im Regelfall eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen werden soll. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann eine Verwarnung erteilt und ein Verwarnungsgeld erhoben werden. Ein Verwarnungsgeld soll nur festgesetzt werden, wenn die Verwarnung ohne Verwarnungsgeld unzureichend ist. Die Entscheidung darüber ist von den Forstbehörden oder den Forstschutzbeauftragten im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen.9
7 https://www.landtag-bw.de/resource/blob/75056/8cd2d808e27ed6e2d6d02cccfa12755c/GBl199516.pdf S. 436
8 Gesetzblatt für Baden-Württemberg, 1995 Nr. 27 ausgegeben Stuttgart, Mittwoch, 27. September 1995
9 Buß- und Verwarnungsgeld-Katalog LWaldG Baden-Württemberg | Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Landeswaldgesetz (VwV-OWiForst) | i. d. F. v. 11.1.2007 | gültig ab 28.2.2007
5) Warum wurde die 2-Meter-Regel eingeführt?
Die Gesetzesbegründung zur 2-Meter-Regel aus dem Jahr 1995 lautet wie folgt:
„Die Neuformulierung des § 37 Abs. 3 ist insbesondere wegen der technischen Entwicklungen bei den Fahrrädern notwendig. So werden zum Beispiel mit den sogenannten Bergfahrrädern heute unbefestigte, schmale und steile Wege und Pfade befahren. Dies kann zu Gefährdungen anderer Waldbesucher und zu Beeinträchtigungen des Naturhaushalts führen. Aus diesem Grund soll klargestellt werden, dass Radfahren nur auf geeigneten Wegen zulässig ist, ohne die Erholungsmöglichkeiten der Radfahrer unnötig einzuschränken. Fahrradfahren ist nach der vorgesehenen Regelung daher nicht erlaubt auf Fußwegen, auf Sport- und Lehrpfaden sowie Waldwegen, wenn sie unter 2 m breit sind (Ausnahmen siehe unten). Die Regelung entspricht der seitherigen Anordnung durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum“.10
10 Landtag von Baden-Württemberg, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/5385, 01.02.1995, Gesetzentwurf der Landesregierung - Gesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes
6) Führt die 2-Meter-Regel zu einer zusätzlichen Haftung?
Die 2-Meter-Regel ist in bestimmten Fällen ein Schutzgesetz im Sinne des Paragraf 823 Abs. 2 BGB. Das kann dazu führen, dass ein Radfahrer, der unter Missachtung der 2-Meter-Regel auf einem schmalen Waldweg einen Fußgänger verletzt, ein zusätzliches, zivilrechtlichen Haftungsrisiko hat. Im Gegensatz dazu bietet die 2-Meter-Regel demjenigen Radfahrer, der selbst die 2-Meter-Regel missachtet und dabei von einem anderen Radfahrer geschädigt wird, keinen Schutz.11
11 Tobias Kessler, SpuRt 2025, S. 447
7) Gibt es Ausnahmen von der 2-Meter-Regel?
Die unteren Forstbehörden (Forstämter) können gemäß Paragraf 37 Absatz 3 Landeswaldgesetz Ausnahmegenehmigungen erteilen. Die Ausnahme wird für bestehenden oder neue Wege erteilt. Eine Ausnahme für einzelne Radfahrer ist im Gesetz nicht vorgesehen.
8) Wer ist an einem Genehmigungsverfahren üblicherweise beteiligt?
Damit ein Waldweg unter 2 m Breite für das Radfahren zugelassen werden kann, muss die zuständige untere Forstbehörde ein Genehmigungsverfahren durchführen, bei dem in der Regel die folgenden Beteiligten eingebunden werden:
- Grundstückseigentümer
- Forstbehörde
- Umwelt bzw. Naturschutzbehörde
- Naturschutzverbände
- Jägerschaft
- Forst- bzw. Landwirtschaft
- Wandervereine
- Interessenvertretung der Mountainbiker (Verein)
Zwischen den Beteiligten sind dabei meist zahlreiche persönliche Gespräche, Ortsbegehungen, Abstimmungen, Korrespondenz, juristische Prüfungen, Ergebnispräsentationen und Verträge erforderlich. Zum Teil werden von den privaten Beteiligten mehrere tausend Euro teure Umwelt- bzw. Naturschutzgutachten verlangt.12 Diese Genehmigungsverfahren gelten nicht nur für neu anzulegenden Wege, sondern auch bei Waldwegen, die seit Jahren oder Jahrzehnten bestehen und kartiert sind.
12 https://www.mythos-ebike.de/2025/08/03/mountainbiken-zwischen-gesetz-und-buerokratie/
9) Wie lange dauert ein Genehmigungsverfahren?
Ein Genehmigungsverfahren dauert mindestens etwa ein Jahr, kann sich aber auch über mehrere Jahre hinziehen, das zeigen die folgenden Beispiele:
- Baiersbronn
Das Mountainbike-Projekt in Baiersbronn im Nordschwarzwald dauerte von den ersten Gesprächen über ein Mountainbikewegenetz bis zur Genehmigung insgesamt acht Jahre. Im Rahmen dieses Projekts wurden 414 km Wegenetz für Mountainbiker ausgewiesen, wobei nur ungefähr 10 % dieser Wege eine Breite von unter 2 m haben, für die eine Ausnahmegenehmigung erforderlich war. Erwähnenswert ist, dass 70 % der Strecken auf bereits zuvor beschilderten Wanderwegen verlaufen.
- Freiburg (Canadian Trail)
Die ersten Gespräche und Planungen über den späteren Canadian Trail begannen 2013. Die Strecke wurde am 25.4.2015 offiziell eröffnet.
- Rems Murr (MTB-Konzept)
Nach dem ersten Aufruf im Sommer 2020 wurde etwa ein Jahr später die erste Genehmigung erteilt. Es folgten bis im Sommer 2023 noch fünf weitere Genehmigungen.
- Rottenburg (Eselstrail)
Der DAV Rottenburg hat gemeinsam mit den Ämtern eine bürokratische Meisterleistung in Rekordzeit vollbracht. Innerhalb von 1,5 Jahren konnte der Trail mit sehr viel Engagement und einer tollen Zusammenarbeit aller Beteiligten, genehmigt und eröffnet werden.
- Tübingen (Franztrail)
Trailfreunde, Kinder, Jugendliche und Eltern legten den Trail in Eigenarbeit an und fühlten sich lange geduldet, bis er im August 2020 verboten und gesperrt wurde. Danach entwickelte sich ein großer Protest bei Trailnutzern, RV Pfeil und DAV Tübingen. Nach langen Verhandlungen wurde im Februar 2024 der Trail per Nutzungsvertrag an die Kooperationspartner RV Pfeil und DAV Tübingen übergeben. Von Februar bis Juni 2024 haben viele Engagierte den Trail in über 1500 Arbeitsstunden hergerichtet - alles ehrenamtlich. Am 15.06.2024 wurde der Franztrail eröffnet.
13 FVA Erfolgsfaktoren für Besucherlenkungskonzepte –das Beispiel „MTB im Wanderhimmel“
14 https://www.mountainbike-freiburg.com/content/die-entstehung-2
15 https://dimb-ig-remsmurr.de/verfahrensstand-mtb-konzept-rems-murr-kreis/
17 https://www.rvpfeil-tuebingen.de/mountainbike/973-franztrail-eroeffnung-am-15-juni.html
10) Wie kann man feststellen, ob ein Single-Trail legal ist?
Ein einheitliches Verzeichnis aller legalen Single-Trails in Baden-Württemberg gibt es bisher nicht. In der Regel sind legale Single-Trails für Radfahrer beschildert. Wenn ein Weg nicht besonders für Radfahrer beschildert ist, muss man davon ausgehen, dass das Radfahren dort nicht erlaubt ist.
Die Veröffentlichung eines Single-Trails im Internet z.B. auf Komoot, Strava, Outdooractive, Trailforks oder ähnlichen Plattformen ist keine Garantie, dass ein Single-Trail legal befahren werden darf. Im Zweifelsfall kann nur das zuständige Forstamt Auskunft erteilen.
11) Warum führt die 2-Meter-Regel zu mehr Bürokratie?
Die Ausnahmegenehmigungen durch die Forstbehörden sind an keine gesetzlichen Ausnahmetatbestände geknüpft. Für die Bürger oder Vereine bedeutet dies eine große Rechtsunsicherheit, denn sie können nicht einschätzen unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen erteilt werden bzw. erteilt werden können. Dasselbe gilt auch für die zuständigen Forstbehörden, die wegen fehlender gesetzlicher Ausnahmevoraussetzungen einen enormen Verwaltungs- und Beteiligungsaufwand betreiben.
12) Warum sind Einzelgenehmigungen selbst bei einer Vereinfachung der Genehmigungsverfahren keine Lösung?
Die meisten Mountainbiker starten ihre Touren direkt von der Haustür weg oder in unmittelbar Nähe ihres Wohnorts.18 Wenn man bedenkt, dass es in Baden-Württemberg ca. 1100 Gemeinden gibt und im ganzen Land Mountainbike gefahren wird und deshalb überall Bedarf an legalen Mountainbikestrecken besteht, müssten die unteren Forstbehörden mehrere Tausend Einzelgenehmigungen erteilen. Da die Genehmigungsverfahren aufwendig und langwierig sind, wird die Zahl legaler Strecken immer hinter dem Bedarf zurückbleiben. Selbst wenn in einer Gemeinde einzelne Strecken legalisiert werden, ist das keine Garantie, dass nur noch dort gefahren wird, wenn es in der Umgebung weitere attraktive Waldwege gibt, für die keine Genehmigungen erteilt wurden.
18 https://www.alpenverein.de/files/mountainbiken-im-dav-umfrageergebnisse-2020.pdf S. 8,9
13) Warum verhindert die 2-Meter-Regel die Lenkung des Mountainbikeverkehrs im Wald?
In einer Studienarbeit an der Universität Bayreuth wurden entlang der gesamten Landesgrenze zwischen Bayern und Baden-Württemberg 275 Mountainbiketouren untersucht. Hierbei wurde festgestellt, dass Waldwege in Baden-Württemberg genauso häufig von Mountainbikern befahren werden, wie die Wege in Bayern.19 Ausgehend von der Prämisse, dass die 2-Meter-Regel, die allerwenigsten Mountainbiker davon abhält auf schmalen Waldwegen Rad zu fahren20 und die Forstbehörden nicht die personellen Ressourcen zur flächendeckenden Durchsetzung des gesetzlichen Verbots haben, sieht die Situation mit der 2-Meter-Regel so aus, dass die unteren Forstbehörden bis auf die sporadische Errichtung von Hindernissen im Wald und gelegentliche Verwarnungen, praktisch keine Möglichkeit haben, den Mountainbikeverkehr in den Wäldern Baden-Württembergs aktiv zu lenken.
Eine Lenkung, bei der alle wesentlichen Akteure im Wald beteiligt sind, findet immer erst dann statt, wenn über einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 3 LWaldG BW zu entscheiden ist. Solange kein Ausnahmegenehmigung beantragt wird, kann die Forstverwaltung praktisch keine Lenkungsmaßnahmen durchführen, weil das Radfahren auf schmalen Waldwegen generell verboten ist. Da die Genehmigungsverfahren immer aufwendiger werden, ist nicht zu erwarten, dass in Zukunft eine bedarfsgerechte Anzahl legaler Mountainbike-Trails ausgewiesen werden wird, bzw. überhaupt genügend Anträge für Ausnahmegenehmigungen gestellt werden.
Würde die 2-Meter-Regel abgeschafft, hätten die Forstbehörden die Möglichkeit bestimmte sensible Wege zu sperren und den Mountainbikeverkehr auf andere, weniger sensible Wege zu lenken. So eine Lenkung hätte auch Vorteile für Waldbesitzer, weil sie bei illegal gebauten Mountainbike-Trails gemeinsam mit den Forstbehörden und den Mountainbikern den Radverkehr auf bereits bestehende feste Waldwege lenken könnten. Damit wäre ohne die 2-Meter-Regel mehr Lenkung möglich als mit ihr.
19 E. Berlitz (2023) Die Auswirkungen der „2-Meter-Regel“ für Mountainbiker auf die Attraktivität von Bayern und Baden-Württemberg in Grenznähe http://dx.doi.org/10.13140/RG.2.2.34690.75200
20 FVA: Walderholung mit und ohne Bike II, dort S. 18, abrufbar unter: https://www.fva-bw.de/fileadmin/user_upload/Abteilungen/Wald_und_Gesellschaft/Sozialwissenschaf-ten/wg_walderholung_mit_und_ohne_bike_2019.pdf.
14) Wie erfolgreich war das bisherige Mountainbikekonzept der Landesregierungen?
Die folgenden Beispiele zeigen, dass das bisherige Mountainbikekonzept der Landesregierungen nicht sehr erfolgreich war:
- Die Evaluation der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) Baden-Württemberg zum Mountainbike-Projekt in Baiersbronn kommt zu dem Ergebnis, dass ein Projekt wie in Baiersbronn unter den heutigen Voraussetzungen nicht mehr genehmigungsfähig wäre, da sich die Auflagen zwischenzeitlich weiter erhöht haben. Der Schwarzwaldtourismus gibt an, dass bereits eine Vielzahl vergleichbarer Projekte gescheitert sind.21
- In einer gemeinsamen Presseerklärung vom 28.11.2017 fordern die Deutsche Initiative Mountainbike e.V. in Kooperation mit ADFC Baden-Württemberg e.V, Württembergischer Radsportverband e.V. und Badischer Radsportverband e.V. die Landesregierung auf sich das Scheitern der Ausweisung von Mountainbikestrecken einzugestehen.22
- Seit 2021 wollten Freizeitsportler in Filderstadt eine legale Mountainbike-Strecke durch den Filderstädter Wald. Das Projekt ist 2023 gescheitert.23
- In Stuttgart gibt es seit Jahren ehrenamtlichen Bemühungen für legale Trails, die gemeinsam mit den Behörden realisiert werden sollen. Anfang 2024 hat die Stadt Stuttgart offiziell mitgeteilt, dass für eine größere Auswahl relevanter Stuttgarter Trails Gutachten beauftragt werden, um auf der Basis dann die Trails in den Legalisierungs-Prozess zu geben und ein attraktives, legales Trail-Angebot in ausreichender Zahl und Art zu schaffen. Die Gutachten werden im Jahr 2025 erstellt, so dass sie frühestens 2026 in das eigentliche Legalisierungsverfahren gehen können.24
- In Leutkirch laufen bereits seit 2019 konkrete Planungen für einen Mountainbike-Trail im Leutkircher Stadtwald, doch eine Umsetzung ist weiterhin nicht in Sicht.25
- Das Mountainbikekonzept im Rems-Murr-Kreis, bei dem die Sportler durch legale Trails im Wald so gelenkt werden, dass es weniger Konflikte gibt, scheint erfolgreich zu sein. Ob es aber so weitergehen kann, ist unklar. Strengere Naturschutzvorgaben erschweren die Legalisierung.26
21 FVA Erfolgsfaktoren für Besucherlenkungskonzepte –das Beispiel „MTB im Wanderhimmel“
22 https://www.dimb.de/2017/11/28/ausweisung-von-mountainbikestrecken-gescheitert/
24 https://www.alpenverein-schwaben.de/mountainbike-gravel/legale-trails/stand012025
26 https://www.bkz.de/nachrichten/vollbremsung-bei-der-legalisierung-der-mountainbiketrails-im-kreis-242166.html ; https://www.mythos-ebike.de/2025/08/03/mountainbiken-zwischen-gesetz-und-buerokratie/
15) Warum behindert die 2-Meter-Regel ehrenamtliches Engagement?
Da es in Baden-Württemberg auch nach 30 Jahren nur eine sehr geringe Anzahl ortsnaher, schmaler Waldwege gibt, die für Radfahrer zugelassen sind, bedeutet die 2-Meter-Regel, dass die DAV-Sektionen und alle anderen Sportvereine in Baden-Württemberg bis auf wenige Ausnahmen von einer natur- und sozialverträglichen Ausübung des Mountainbikens und der damit zusammenhängenden Pflege von schmalen Waldwegen ferngehalten werden.
Die 2-Meter-Regel be- und verhindert ehrenamtliches Engagement. Den Verbänden und Vereinen, die sich für die Interessen von Mountainbikern einsetzen, fehlt die Möglichkeit ihre Mitglieder zu ehrenamtlichem Engagement für die Pflege und den Erhalt von Waldwegen zu motivieren, weil das Radfahren auf diesen Waldwegen generell verboten ist. Kaum ein Mountainbiker, der DAV-Mitglied oder Mitglied eines Sportvereins ist, engagiert sich für einen Waldweg, wenn klar ist, dass der Waldweg auch weiterhin nicht mit dem Fahrrad befahren werden darf.
Ein weiteres enormes Hemmnis stellt die 2-Meter-Regel für die Jugendarbeit und bei ortsnahen Fahrtechnikausbildungen dar. Dies hat zur Folge, dass der Anteil der organisierten Mountainbiker weniger wird und damit der Einfluss der Verbände und Vereine auf ökologisches und soziales Verhalten der Mountainbiker im Wald insgesamt geringer wird.
Da die DAV-Sektionen und andere Sportvereine niemanden dazu verleiten wollen, ein bestehendes Gesetz zu verletzen und eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, heißt das im Ergebnis, dass die DAV-Sektionen und andere Sportvereine keine Mountainbiketouren, Jugendarbeit und Ausbildungen in Baden-Württemberg anbieten dürfen, bei denen die Gefahr besteht, dass gegen die 2-Meter-Regel verstoßen wird. Das bedeutet, dass Mountainbiken in Baden-Württemberg entweder auf unattraktiven breiten Forststraßen oder in der Ordnungswidrigkeit stattfindet. Im Ergebnis wird Mountainbiken in den DAV-Sektionen und Sportvereinen unattraktiv, da sie Gesetze beachten und dies auch vermittelt, während nicht organisierte Gruppen weiterhin alle Wege nutzen und privat eine Ordnungswidrigkeit in Kauf nehmen.
16) Welche Umweltwirkungen hat das Mountainbiken?
Sportökolog*innen der Universität Bayreuth haben 2023 bisher veröffentlichte Erkenntnisse zu den ökologischen Folgen des MTB-Sports zusammengetragen und ausgewertet.
Besonders gravierende Folgen sind zu beobachten, wenn naturnahe Flächen erstmals für das Mountainbiken genutzt werden. Sobald Gebiete durch das Anlegen neuer Wege für das Mountainbiken erschlossen werden oder Mountainbiker*innen auf bisher unbefahrenem Gelände in eine intakte Tier- und Pflanzenwelt eindringen, beginnen Wildtiere ihr Verhalten zu ändern. Die Vegetation wird sichtbar beeinträchtigt, die Tendenz zur Bodenerosion steigt. Diese Auswirkungen sind umso auffälliger, als insbesondere Gebiete mit einer ausgeprägten landschaftlichen Vielfalt für Outdoor-Sportarten wie das Mountainbiken attraktiv sind und genutzt werden.
In einer der ausgewerteten Studien wurde eine Verringerung der mikrobiellen Biomasse in den Böden auf einem Geländestreifen von bis zu 20 Metern neben den Wegen nachgewiesen. Dies schwächt die Versorgung von Pflanzen mit Nährstoffen und beeinflusst daher deren Wachstum und Vermehrung. Die Ausdünnung der Pflanzendecke verstärkt wiederum die Bodenerosion, die ohnehin durch neue, unbefestigte Wege gefördert wird. Folgen für die Vegetation entstehen aber nicht allein durch das Anlegen von Wegen, sondern – wie weitere Untersuchungen gezeigt haben – auch dadurch, dass Mountainbiker*innen die vorgegebenen Wege teilweise verlassen und stattdessen das angrenzende Gelände nutzen. Wie die Relevanz der dabei entstehenden Schäden einzuschätzen ist, hängt im Einzelfall immer vom jeweiligen Schutzstatus und der Funktion der betroffenen Pflanzen ab. Eine Zerstörung der Pflanzendecke in dem für das Mountainbiken genutzten Gelände ist insbesondere für gefährdete Arten relevant, kann sich aber auch vorteilhaft auf die Artenvielfalt auswirken.27
Sichtbare Erosion und Freilegung des Bodens sind vor allem ein Problem des Wegeunterhalts und der Ästhetik. Die Freilegung des Bodens durch Mountainbiken und Wandern unterscheidet sich mit 30 Prozent (Mountainbiken) und 23 Prozent (Wandern) nur marginal. 28 Der Bodenabtrag ist abhängig vom Gefälle und Untergrund. Dabei übertrifft der durch das Gehen verursachte Bodenabtrag in steilem Gelände denjenigen durch das Mountainbiken.29
27 https://www.uni-bayreuth.de/pressemitteilung/Mountainbiken https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2351989423001105?via%3Dihub
29 https://www.mountainbikeforum.de/mountainbike-wissen/umweltauswirkungen-mountainbiken-forschung/
mit Verweis auf Thurston, E.; Reader, R. J. (2001): Impacts of experimentally applied mountain biking and hiking on veg-etation and soil of a deciduous forest. Environmental Management, 27/3, S. 397–409
29 https://www.mountainbikeforum.de/mountainbike-wissen/umweltauswirkungen-mountainbiken-forschung/
mit Verweis auf Cessford, G. R. (1995): Off-road impacts of mountain bikes: A review and discussion. Science & Research Series, 92 und Leung & Marion (1996): Recreation Impacts and Management in
Wilderness: A State-of-Knowledge Review, USDA Forest Service Proceedings RMRS-P-15-VOL-5. 2000
17) Wie reagieren Wildtiere auf Mountainbiker?
In einer Studie der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg aus dem Jahr 2023 wurden mögliche Auswirkungen von Mountainbikern auf die Wildtiere an einem im Jahr 2022 neu eröffneten 1,6 km langen Mountainbike-Trail („Eselstrail“) in Rottenburg untersucht. Der Eselstrail liegt in einem Naherholungsgebiet, rund 3 km von Rottenburg entfernt. Mit der Studie sollte die Frage geklärt werden, inwieweit Radfahrende die Wildtiere entlang des Trails stören. Dafür wurden 12 Wildtierkameras und automatische Zählgeräte zur Ermittlung der Nutzungsintensität durch Mountainbikende eingesetzt. Von Mai 2022 bis Juli 2023 konnten 2.534 Fahrräder gezählt werden. Der tägliche Durchschnitt lag bei 6 Fahrenden. An 15 Tagen wurden mehr als 30 Fahrräder erfasst. In einem knappen Jahr vom 23. Juni 2022 bis 15. Mai 2023 wurden dort 2039 Wildtiere gezählt, davon 760 Rehe. Die Analyse der Mountainbikenden im Tagesverlauf zeigte, dass nachmittags zwischen 13 und 19 Uhr das Besuchsaufkommen besonders hoch ausfiel. Die Tiere waren häufig nachts und in der Dämmerung aktiv. Durch die zeitliche „Trennung“ von Wildtieren und Radfahrenden kam es nur zu wenigen Begegnungen. Insgesamt gab es nur 40 Begegnungen von Tieren mit Mountainbikern. Von den 2039 Tieren zeigten nur fünf Tiere ein Fluchtverhalten, drei davon waren Eichhörnchen und zwei Rehe. Zwei der fünf flüchtenden Tiere bewegten sich vom Trail weg. Dabei handelte es sich um ein Reh und ein Eichhörnchen. Zwei weitere Tiere flüchteten entlang des Trails und eines zum Trail hin. Einen statistischen Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Tiere und Nutzenden des Mountainbike-Trails konnten die Studienautoren nicht feststellen.30
Eine andere Studie aus den USA hat herausgefunden, dass Wildtiere Mountainbiker schon ab einer Entfernung von 380 Meter wahrnehmen, während es bei Wanderern nur 190 Meter sind. Dadurch, dass Wanderer erst so spät wahrgenommen werden und sie sich langsamer bewegen, fliehen Wildtiere deutlich länger vor Fußgängern als vor Mountainbikern. Im Durchschnitt reagieren Wildtiere zwölf Minuten auf Wanderer und lediglich zwei Minuten auf Mountainbiker.31
30 Koch A., Johansson S., Krieger J., Einhaus N., Bachinger M. & Gottschalk T. K. (2023): Mountainbiken und Wildtiere. Erfassung von Nutzungsintensität, Fahrendenprofilen sowie Störwirkungen am Eselstrail, Stadt Rottenburg, Baden-Württemberg. In: Steinbauer M., Bachinger M., Sand M., Wölfle F. (Hrsg.): Natur und Outdoorsport Band 1 - Natur und Mountainbiken, S. 99-112, UVK Verlag München. (https://epub.uni-bayreuth.de/id/eprint/7445/1/external_content.pdf)
31 https://www.mountainbikeforum.de/mountainbike-wissen/umweltauswirkungen-mountainbiken-forschung/ mit Verweis auf Papouchis, C.M. et al. (2001): Responses of desert bighorn to increased human recreation. Journal of Wildlife Management, 65/3, S. 573-582.
18) Werden Fußgänger auf schmalen Waldwegen durch Mountainbiker gefährdet?
Für die Gefährdung von Fußgängern durch Mountainbiker auf Waldwegen unter 2-Meter Breite gibt es auch nach 30 Jahren keine Belege. Aus den anderen Bundesländern sind solche Unfälle ebenfalls nicht dokumentiert.
19) Reicht die Befürchtung, dass es zu Unfällen kommen könnte, aus, um das Radfahren auf Waldwegen unter 2 m Breite pauschal zu verbieten?
Die bloße Befürchtung, dass es bei Begegnungen zwischen Wanderern und Mountainbikern zu Unfällen kommen könnte, reicht für die Ungleichbehandlung von Radfahrern und Fußgängern nicht aus, weshalb die 2-Meter-Regel ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Grundgesetz sein kann.32
32 Wolfram Sandner, NuR 2024, S. 802 ff
20) Gibt es Konflikte zwischen Mountainbikern und Fußgängern?
Zwischen Mountainbikern und Wanderern bzw. Spaziergängern im Wald herrscht weitgehende Akzeptanz und Rücksicht, Konflikte zwischen beiden Gruppen sind sehr selten. 33 Bestätigt wird dies durch eine 2019 im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb durchgeführte Erhebung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) Baden-Württemberg mit insgesamt über 3.100 Probanden.34
Einige Aussagen aus der Studie sind besonders erwähnenswert:
- 7 % der Befragten fühlten sich während des Waldbesuches am Befragungstag von anderen Besuchsgruppen gestört. 89 % hingegen fühlten sich nicht gestört (S.15)
- Der Gruppenvergleich zeigt auch: Radfahrende und Zufußgehende sehen sich tendenziell wechselseitig als Verursacher*innen von Störungen. In der eigenen Gruppe sind Waldbesuchende also toleranter eingestellt als gegenüber Personen, die einer anderen Freizeitaktivität nachgehen. Allerdings bewegen sich diese, wie auch die anderen Angaben, im Gruppenvergleich insgesamt nur in einem Bereich von ca. 1 % bis 3 %. Diese Gruppenunterschiede sind demnach prozentual sehr gering. (S. 19)
- dass für Störungen im Wald nicht unbedingt die Aktivitätsgruppe der Erholungssuchenden, die zu Fuß bzw. derer die mit dem Rad unterwegs sind, gesehen werden, sondern Rücksichtslosigkeit im Allgemeinen. (S. 37)
- Die Toleranz gegenüber anderen Menschen im Wald ist insgesamt sehr hoch. Entscheidend für den Verlauf von Begegnungen ist vor allem wie man einander begegnet. Aus Sicht der Befragten gibt am häufigsten Rücksichtslosigkeit Anlass, sich voneinander gestört zu fühlen. Entsprechend scheinen Ansätze erfolgsversprechend, die darauf setzen, das gegenseitige Verständnis weiter zu fördern. Die großen Gemeinsamkeiten zwischen Menschen, die zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad unterwegs sind, liefern für entsprechende Dialogprozesse und Aufklärungskampagnen einen konkreten Anknüpfungspunkt. (S. 39)
- Bemerkenswert ist, dass manche Konflikte ihren Ursprung gar nicht im Wald, sondern im Stadtverkehr haben, wo negative Stereotype von anderen Verkehrsteilnehmenden entstehen und in den Wald mitgebracht werden. Diese Konflikte können letztlich nur bearbeitet werden, wenn Konzepte der Konfliktlösung über den Waldrand hinaus gedacht und ressortübergreifend bearbeitet werden. (S. 40)
- Da die meisten Waldbesuchenden und insbesondere Radfahrende ihrer Freizeitaktivität einen sehr hohen Stellenwert in ihrem Leben zuschreiben, besteht hier durchaus ein Potential für persönliches Engagement. Auch dass vor allem die Radfahrenden häufiger ihre Tour im näheren Umfeld zu ihrem Wohnort starten, lässt darauf schließen, dass sie an regionalen Lösungen Interesse zeigen. Sinnvoll ist z.B. die Übernahme von Mitverantwortung für die Pflege von selbst genutzten Wegstrecken. (S. 39)
33 https://www.youtube.com/watch?v=ETiaI2B-SpY
34 FVA: Walderholung mit und ohne Bike II, dort S. 18, abrufbar unter: https://www.fva-bw.de/fileadmin/user_upload/Abteilungen/Wald_und_Gesellschaft/Sozialwissenschaf-ten/wg_walderholung_mit_und_ohne_bike_2019.pdf.
21) Was ist illegaler Trailbau?
Illegale Trails sind Wege und Bauten, die ohne vorherige Genehmigung oder Zustimmung des Grundeigentümers angelegt werden. Diese Wege können entweder durch bloßes Befahren (Trampelpfade) oder durch gezielte Baumaßnahmen entstehen.
Von illegalen Bauten in Form von „wilden Wegen“, Northshore-Bauten oder nicht freigegeben Dirt-Elementen distanziert sich der DAV ausdrücklich. Alternativ sollte gemeinsam mit den Aktiven ein attraktives Angebot im geeigneten Gelände geschaffen werden.35
35 https://www.alpenverein.de/files/DAV-Positionspapier-MTB-mit-EMTB_32294.pdf
22) Warum hilft die 2-Meter-Regel nicht gegen illegalen Trailbau?
llegal angelegte Single-Trails gibt es nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in anderen Bundesländern. Im Gegensatz zu Baden-Württemberg besteht dort aber die Möglichkeit die Mountainbiker auf bereits bestehende Waldwege zu lenken. Diese Lenkungsmaßnahme kann man in Baden-Württemberg nicht ergreifen, weil das Radfahren aufgrund der 2-Meter-Regel auf allen Waldwegen unter 2 m Breite verboten ist. Somit muss entweder der illegal gebaute Weg oder ein in der Nähe liegender bereits bestehender Waldweg durch ein langwieriges Genehmigungsverfahren für Radfahrer zugelassen werden. Da diese Genehmigungsverfahren mehrere Jahre dauern, können die Mountainbiker bis zur Erteilung der Genehmigung, nicht auf legale Wege gelenkt werden.
23) Warum wäre die Abschaffung der 2-Meter-Regel ein Betrag zum Klimaschutz?
Da die Anzahl der legalen Mountainbike-Trails in den Wäldern Baden-Württembergs verschwindend gering ist und sich wegen der aufwendigen Genehmigungsverfahren daran auch in Zukunft nichts ändern dürfte, werden Mountainbiketouren und Ausbildungen der DAV-Sektion und vermutlich auch anderer Sportvereine entweder auf den wenigen legalen MTB-Strecken im Land oder in den benachbarten Bundesländern oder im Ausland angeboten. Das bedeutet, dass lange Anfahrtswege - meist mit dem PKW - in Kauf genommen werden müssen, obwohl man ohne die 2-Meter-Regel die Mountainbiketouren und Ausbildungen direkt vor Ort durchführen könnte. Die gleiche Situation gilt für den Mountainbiketourismus. Wäre Mountainbiken auf Waldwegen unter 2 m Breite in Baden-Württemberg nicht generell verboten, könnte Baden-Württemberg mit seinen Mittelgebirgen eine attraktive Mountainbike Destination sein, wodurch sich manche lange Anfahrt in andere Bundesländer oder ins benachbarte Ausland vermieden ließe.
24) Was sagen die Befürworter der 2-Meter-Regel?
- In Baden-Württemberg gibt es 87.000km Wege über 2 m Breite.36
DAV-Gegenargument
Diese Aussage ignoriert die Tatsache, dass Mountainbiken nicht nur auf breiten Waldwegen stattfindet, sondern wie beim Wandern auch, die Bewegung auf schmalen Waldwegen ein essenzieller Bestandteil beider Natursportarten ist.
- Radfahrer sind schneller als Fußgänger; dies führt zu einer zusätzlichen Beunruhigung der Waldtiere.
DAV-Gegenargument
In der Antwort auf die Frage „Wie reagieren Wildtiere auf Mountainbiker?“ werden zwei Studien genannt, die diese Behauptung widerlegen.
- Mountainbiking wirkt sich negativ auf Boden und Vegetation aus.
DAV-Gegenargument
Sichtbare Erosion und Freilegung des Bodens sind vor allem ein Problem des Wegeunterhalts. Solange die Mountainbike-Community durch die 2-Meter-Regel von der legalen Nutzung schmalen Waldwege ausgeschlossen wird, bleibt sie anonym und wird sich auch nicht für den Wegeunterhalt engagieren.
- Es gibt Konflikte zwischen Fußgängern und Mountainbikern.
DAV-Gegenargument
Konflikte zwischen Fußgängern und Mountainbikern sind äußerst selten. - Es sollte mehr kontrolliert und Bußgelder kassiert werden.
DAV-Gegenargument
Um die schmalen Waldwege zu überwachen hat die Forstverwaltung nicht die personellen Ressourcen. Darüber hinaus dürfte die Identifikation der Mountainbiker mit gewissen Schwierigkeiten verbunden sein.38 Die Verhängung von Bußgeldern mag vordergründig den Eindruck eines harten Durchgreifens vermitteln. Im Ergebnis führt sie aber nur zu Protest39, Ausweichverhalten und zur Verhärtung der Positionen. Selbst wenn an einigen urbanen Hotspots Kontrollen durchgeführt und Bußgelder kassiert werden, kann das nicht die Lösung für mehrere zehntausend Kilometer schmaler Waldwege in Baden-Württemberg sein. Es nützt der Natur und anderen Waldnutzern wenig, wenn an ausgewählten Hotspots gegen einige Mountainbiker Bußgelder verhängt werden, weil damit die große Masse der Mountainbiker nur noch weiter in die Anonymität getrieben wird. Für konstruktive Lösungen braucht es einen Dialog auf Augenhöhe. Nur durch ein gedeihliches Miteinander im Wald lässt sich die Natur wirksam schützen. Bußgelder gegen Mountainbiker sind dafür kein geeignetes Mittel.
36 Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses LT-Drs. 15/5806 v. 16.10.2014, S. 3
37 FVA: Walderholung mit und ohne Bike II, dort S. 18, abrufbar unter: https://www.fva-bw.de/fileadmin/user_upload/Abteilungen/Wald_und_Gesellschaft/Sozialwissenschaften/wg_walderholung_mit_und_ohne_bike_2019.pdf
38 https://www.youtube.com/watch?v=ETiaI2B-SpY
39 https://www.mtb-stuttgart.com/post/mtb-demo-hunderte-demonstrieren-f%C3%BCr-ein-legales-mtb-trailnetz-in-stuttgart#:~:text=Welch%27%20ungew%C3%B6hnliches%20Bild%20f%C3%BCr%20einen%20Samstag%20Nachmittag,ein%20legales%20MTB%2DTrailnetz%20und%20die%20Novellierung%20der
25) Wie könnte eine Reform der 2-Meter-Regel aussehen?
Bei einer Reform des Betretungsrechts im Wald, könnte sich der Landesgesetzgeber von Baden-Württemberg am Forstgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen orientieren. Dort ist Radfahren im Wald auf festen Wegen generell erlaubt (§ 2 Absatz 2 Landesforstgesetz NRW).