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Verwaltungsgericht kippt ganzjährige Sperrung des Kletterfelsens

Im jahrelangen Streit um die Badener Wand am Battert in Baden-Württemberg herrscht nun Klarheit: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigt die Einwände des Deutschen Alpenvereins gegen die ganzjährige Sperrung. Der geringe Bruterfolg des Wanderfalken an der Badener Wand beruht nicht allein auf menschlichen Störungen, sondern wird auch durch andere Faktoren beeinflusst.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat sich bei der mündlichen Verhandlung am 29.7.2025 intensiv mit allen juristischen und sachlichen Fragen beschäftigt. Das Gericht kommt zu folgendem Urteil: „Die Allgemeinverfüng der Beklagten vom 12.12.2022 über das Betretungsverbot für den Battertfelsen „Badener Wand“ im Naturschutzgebiet „Battertfelsen beim Schloss Hohenbaden“ sowie der hierzu ergangene Widespruchsbescheid des Regierungspräsdiums Karlsruhe vom 6.10. 2023 werden aufgehoben, soweit das Betretungsverbot über die Zeit vom 15. Januar bis zum 31. Juli eines jeden Jahres hinausgeht.“ Das Gerichtsurteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und eine schriftliche Begründung steht noch aus. 

Differenzierte Schutzmaßnahmen an Kletterfelsen

Damit hat das Gericht eine saisonale Sperrung des Felsens als angemessene und ausreichende Schutzmaßnahme für Wanderfalken bestätigt und lehnt die vom Regierungspräsidium Karlsruhe verhängte ganzjährige Sperrung ab. Für den DAV hat das Urteil eine wichtige Signalwirkung und ist auch Ansporn, sich weiterhin für die naturverträgliche Gestaltung des Kletterns in den Battertfelsen und in anderen Klettergebieten einzusetzen. 

Zeit für einen Neuanfang

Wir bitten alle Kletternden, bis auf weiteres nicht an der Badener Wand zu klettern. Zum einen muss noch das Wiederanbringen der vom Regierungspräsidium entfernen Sicherungshaken geklärt werden und die weiteren Schutzmaßnahmen an der Badener Wand sollten zunächst geklärt und umgesetzt werden. Nach unserer Vorstellung sollte dazu der "Runde Tisch Battert" mit AKN, Regierungspräsidium, Stadt Baden Baden und weiteren Akteuren möglichst bald zusammenkommen. Es ist nun an der Zeit, an der Badener Wand zum bewährten kooperativen Ansatz sowie zu zielgerichteten und einvernehmlichen Regelungen zurückzukehren. 

Pressemitteilung DAV, 30.7.2025

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Kategorie: Tagung

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