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Der DAV Landesverband ist durch die enge Kooperation mit den Sportbünden WLSB, BSB-Nord und BSB-Freiburg, offiziell anerkannter Bildungsträger im Sinne des Bildungszeitgesetzes. Damit können in DAV Sektionen oder Sportvereinen ehrenamtlich Tätige, für Aus- und Fortbildungen des DAV Landesverbands Baden-Württemberg, bis zu fünf Tage bezahlten Sonderurlaub im Jahr bei ihrem Arbeitgeber beantragen. 

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer, sobald das Arbeitsverhältnis länger als zwölf Monate besteht. Lediglich Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern müssen keine Freistellung gewähren. Zudem können an Schulen und Hochschulen Beschäftigte die Bildungszeit nur für unterrichts- bzw. vorlesungsfreie Zeiten beantragen. Ehrenamtlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Tätigkeit, für die die Weiterbildung besucht wird, nicht der Einkommenserziehlung dienen darf. Eine Aufwandentschädigung dürfen die Ehrenamtlichen jedoch erhalten.

Den Antrag rechtzeitig einreichen

Der Arbeitnehmer muss den Antrag auf Bildungszeit so früh wie möglich, mindestens acht Wochen vor Beginn der Fortbildung, schriftlich beantragen. Der Arbeitgeber darf die Freistellung nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange oder bereits genehmigter Urlaub von Kollegen dagegen sprechen. Nicht genommene Bildungstage können nicht "aufgehoben" werden. Das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg ist seit Juli 2015 in Kraft und galt seitdem für die politische und berufliche Weiterbildung. Seit Juli 2016 ist auch der DAV Bundesverband anerkannter Bildungsträger.

Weitere Informationen auf:
www.bildungszeit-bw.de

                           


Wir bieten in Kooperation mit den Landessportbünden Baden-Württembergs nachfolgende Ausbildungen an:

  • Trainer C Sportklettern Breitensport
  • Kletterbetreuer (Kb-Fachverbandslizenz)
  • DAV-Wanderleiter

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